AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/15b3911e-943d-419b-8d4f-444a56e4b4bc) · Abgerufen am 04.10.2026 05:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/15b3911e-943d-419b-8d4f-444a56e4b4bc/

Bauüberwachung ESTW Gießen-Nidda

Notice-ID: 15b3911e-943d-419b-8d4f-444a56e4b4bc · Procedure-ID: d6210477-edef-4f0e-85bd-a29b019d2230

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
03.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71521000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Das Projekt ESTW Gießen-Nidda auf der Strecke 3701 umfasst u.a. den Neubau eines ESTW-Z in Hungen, sowie den Neubau von 4 ESTW-A. Zudem werden die Verkehrsstationen in Lich und Ober Widdersheim umgebaut bzw. ausgebaut. Zusätzlich werden auf der Strecke teilweise Bahnübergänge modernisiert. Übergreifend wird im Rahmen der ESTW-Neubauten die vorhanden LST – Alttechnik komplett erneuert und auf den aktuellen Stand der Technik umgebaut.

Lose

8 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
13.10.2025
Ende
30.06.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
BIEGE BÜW ESTW Gießen-Nidda c/o KMS IG AG · DB Engineering & Consulting GmbH · STR - Bauüberwachung GmbH
Vertragsabschluss
14.11.2025
Zuschlagsentscheidung
03.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).