AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E66311629) · Abgerufen am 08.09.2026 15:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/160bd30a-abdc-446c-ae57-e03b07031b74/

Lieferung von Flugfeldlöschfahrzeugen und/oder Universallöschfahrzeugen

Notice-ID: 160bd30a-abdc-446c-ae57-e03b07031b74 · Procedure-ID: 1efa2e70-4851-4f7f-aedd-1f6b2892f067

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Düsseldorf GmbH, Düsseldorf
Veröffentlicht
07.05.2026
Frist (Submission)
22.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Lieferung von insgesamt 4 Flugfeldlöschfahrzeugen als Festauftrag. Davon 2 Stück möglichst bis 30.11.2027 und 2 Stück bis spätestens 30.11.2028. Eine frühere Anlieferung kann nach Rücksprache mit dem Auftragsgeber und einer anschließenden Freigabe des Auftraggebers (in Textform) erfolgen. — Lieferung von insgesamt 2 Universallöschfahrzeugen als Festauftrag möglichst bis zum 31.10.2028. Eine frühere Anlieferung im Jahr 2028 ist ausdrücklich gewünscht und kann nach Rücksprache mit dem Auftragsgeber und einer anschließenden Freigabe des Auftraggebers (in Textform) erfolgen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).