AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
2139_01 VOB - Spezialtiefbauarbeiten - Kläranlage Weinheim
Stammdaten
- Auftraggeber
- Abwasserverband Bergstraße, Weinheim
- Veröffentlicht
- 18.03.2025
- Frist (Submission)
- 17.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45221250 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Abwasserverband Bergstraße (AVB) plant auf dem Gelände der Kläranlage in Weinheim den Bau der 4. Reinigungsstufe mit den entsprechenden Bauwerken, Maschinentechnik, etc. Die neu zu errichtenden Bauwerke sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Im Wesentlichen sind nachfolgende Maßnahmen für das Herstellen der Baugrube Tuchfilter Teil dieser Ausschreibung 1. Herstellen einer bituminös befestigten Baustellenzufahrt in verschiedenen Bauphasen entsprechend dem Baufortschritt (siehe beiliegenden Plan) 2. Herstellen eines Stahlspundwandverbaus im Grundwasser, kombiniert mit Rückverankerungen und Aussteifungen (siehe beiliegenden Plan) für den Tuchfilter und eine einfache Spundwand für die Sedimentationsbecken 1 und 2. 3. Einbringen von Mikropfählen für den späteren Einbau einer Unterwasserbetonsohle 4. Aushub innerhalb des Verbaus für den Tuchfilter, einschl. einer notwendigen Grundwasser- absenkung mit Brunnen für die Aussteifung des Verbaus bzw. Rückverankerung 5. Restaushub unter Wasser mit Taucher und Saugbagger zum Freilegen der Mikropfähle 6. Laden und Abfuhr des Aushubs auf Zwischenlager und entwässern 7. Liefern und einbauen einer Unterwasserbetonsohle 8. Lenzen der Baugrube 9. Vorhaltung des Verbaus, der Aussteifungen und der Absturzsicherung über die Dauer von ca. 24 Monaten 10.Ziehen des Verbaus des Tuchfilters nach Fertigstellung der Bauwerke, Verfüllung erfolgt vorab bauseits
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.