AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/16a8c03a-c854-4ce2-8c91-79fdadf6dcb2) · Abgerufen am 31.08.2026 16:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/16a8c03a-c854-4ce2-8c91-79fdadf6dcb2/

Rahmenvereinbarung: Lieferung von Verkehrzeichen

Notice-ID: 16a8c03a-c854-4ce2-8c91-79fdadf6dcb2 · Procedure-ID: ea7e4232-2018-473e-8984-184f963d50b0

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Enzkreis - Zentrale Vergabestelle, Pforzheim
Veröffentlicht
31.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34992200 — Transportmittel
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Angebot umfasst die Lieferung, in einzelnen Fällen auch die Montage und Demontage (baulich) von Verkehrszeichen, Aufstellvorrichtungen und Großverkehrszeichen mit Zubehör für die Straßenmeistereien im Landkreis Enzkreis gemäß STVO und VwV-StVO. Es wird eine Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV geschlossen mit einer Höchgrenze von 650.000 € netto. inkl. aller Verlängerungsoptionen. Die Rahmenvereinbarung wird ab 01.01.2025 für zwei Jahre (Grundlaufzeit) mit Verlängerungsoptionen für jeweils zwei weitere Jahre abgeschlossen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Kurt Ries GmbH
Vertragsabschluss
25.10.2024
Zuschlagsentscheidung
11.10.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).