AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/1720e665-ff8e-4c7a-bb8d-8d1d3add289c) · Abgerufen am 30.08.2026 16:46 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1720e665-ff8e-4c7a-bb8d-8d1d3add289c/

Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetauftritte www.drugcom.de und www.quit-the-shit.net

Notice-ID: 1720e665-ff8e-4c7a-bb8d-8d1d3add289c · Procedure-ID: 0ed5d687-fc4a-4d0f-b06d-4689f830b9c5

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, Köln
Veröffentlicht
28.08.2026
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
72413000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Vertragswert
321.220 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Folgende Leistungen sind Gegenstand des Auftrags für die Internetauftritte www.drugcom.de und www.quit-the-shit.net: Übernahme und Einarbeitung (einmalige Leistung): Einführungsphase zur Übernahme der technischen Betreuung, Projektmanagement: Koordinierung, Budgetcontrolling und Kommunikation; Laufende technische Pflege: kontinuierliche Überprüfung der technischen Funktionalitäten, Störungsbeseitigung und Einspielen von Updates; Funktionale und nichtfunktionale Weiterentwicklung: Funktionale und nichtfunktionale Optimierung und Weiterentwicklung, samt der Entwicklung von visuellen sowie interaktiven Tools und dergleichen, Technischer Relaunch, Zusammenführung der Webauftritte in eine Multisite-Umgebung.

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertragsabschluss
02.09.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).