AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 20:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/173e3100-018f-4ed6-bb7b-5fd9adebfcdc/

Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI

Notice-ID: 173e3100-018f-4ed6-bb7b-5fd9adebfcdc · Procedure-ID: 4a83b51d-6309-44d3-937a-0d470d0798bb

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, Karlsruhe
Veröffentlicht
17.04.2026
Frist (Submission)
18.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
112.904 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

76189 Karlsruhe, Karlsruhe, Depot für BLB, SKH, SMNK, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI (Elektrotechnik).Für die Karlsruher Museen wurde ein Depot mit einer Fläche von ca. 6.500m², verteilt auf 2 Stockwerke angemietet, welches den elektro- und sicherheitstechnischen Anforderungen der Museen angepasst und erweitert werden muß. Hierzu zählen die bestehenden elektrischen Anlagen sowie Einbruch-, Zutritts-, Video- und Brandmeldeanlage. Im Bereich Einbruch- und Brandmeldetechnik ist eine zertifizierte Planungsleistung erforderlich.

Vertragslaufzeit

Beginn
17.08.2026
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).