AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 03:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/176e75d7-da17-4faf-93ff-5e0421d3a2a8/

Mittagsverpflegung für das Schulzentrum Mülheim-Kärlich und die Außenstelle Weißenthurm für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 mit optionaler Verlängerung für das Schuljahr 2028/2029

Notice-ID: 176e75d7-da17-4faf-93ff-5e0421d3a2a8 · Procedure-ID: 3eb3dd85-d39b-49a2-9f86-40e709a28160

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Weißenthurm, Weißenthurm
Veröffentlicht
14.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55523100 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Zuschlagswert
271.036 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Weißenthurm beabsichtigt, die Mittagsverpflegung für das Schulzentrum Mülheim-Kärlich - bestehend aus der Realschule plus, dem Mittelrhein-Gymnasium sowie der Realschule plus Außenstelle Weißenthurm - neu zu vergeben. Der Leistungsbeginn ist zum Schuljahr 2026/2027 vorgesehen. Die maximale (optionale) Vertragslaufzeit erstreckt sich bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.08.2026
Ende
30.06.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
27.03.2026
Zuschlagsentscheidung
13.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).