AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 22:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/17d00235-cbce-404f-bb01-385e830da4b4/

Juristische Informationssysteme IV - Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Notice-ID: 17d00235-cbce-404f-bb01-385e830da4b4 · Procedure-ID: d574749c-3372-4152-8c54-f4842fc3eb72

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Koblenz
Veröffentlicht
09.01.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
79100000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
1.248.607 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, möchte mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von einem Juristischen Informationssystem im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 14, 17 VgV, § 119 GWB durchführen. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages, der die Grundversorgung der Landesverwaltung mit einem juristischen Informationssystem sicherstellt.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
09.01.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 19.01.2026 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).