AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/1805ad5d-e850-459d-980c-9d0ebd4e6083) · Abgerufen am 04.09.2026 15:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1805ad5d-e850-459d-980c-9d0ebd4e6083/

Exoskop

Notice-ID: 1805ad5d-e850-459d-980c-9d0ebd4e6083 · Procedure-ID: 21e3c8bc-8ead-4259-b688-300a961cf9b7

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R., Magdeburg
Veröffentlicht
09.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
38510000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Zuschlagswert
416.500 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Anschaffung des Exoskops dient der Optimierung der Patientenversorgung, der Verbesserung der chirurgischen Ausbildung und der wissenschaftlichen Evaluierung dieser Technologie. Das Gerät wird regelmäßig für mikrochirurgische Eingriffe am Gehirn und an der Wirbelsäule eingesetzt und bietet dabei nicht nur eine herausragende Bildqualität, sondern auch essenzielle Fluoreszenzbildgebungsfunktionen für Tumorresektionen und vaskuläre Eingriffe. Gleichzeitig wird es in die Facharztweiterbildung integriert, um Assistenzärztinnen und Assistenzärzte in der Nutzung dieser innovativen Technologie auszubilden.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Olympus Deutschland GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).