AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabe eines Vertrags für die Entwicklung und Evaluierung einer Anwendung zur Bereitstellung von netzdienlicher Flexibilität unter Einbezug des Smart Meter Gateways
Stammdaten
- Auftraggeber
- Deutsche Energie-Agentur GmbH
- Veröffentlicht
- 19.04.2023
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- CPV-Code
- 73000000 — Forschung und Entwicklung
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Deutsche Energie-Agentur GmbH; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Chausseestraße 128a; Ort: Berlin; NUTS-Code: DE3; Postleitzahl: 10115; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: nicht angegeben; E-Mail: antonia.wegener@dena.de; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.dena.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere: Energieagentur I.5) Haupttätigkeiten: Andere Tätigkeit: Energieagentur Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Vergabe eines Vertrags für die Entwicklung und Evaluierung einer Anwendung zur Bereitstellung von netzdienlicher Flexibilität unter Einbezug des Smart Meter Gateways; Referenznummer der Bekanntmachung: FVCYFX II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 73000000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) ist ein verbindlicher Rechtsrahmen für die schrittweise Modernisierung des Energiesystems gesetzt worden. Darin festgelegt ist der Einsatz des Smart-Meter-Gateways (SMGW) als sichere und standardisierte Kommunikationseinheit für den Datenaustausch. Das GDEW zielt auf eine breite und sektorenübergreifende Anwendung des SMGW ab. Der Einsatz des SMGW soll sich über die Bereiche Smart Metering, Smart Grid, Smart Mobility, Smart Home und Smart Services erstrecken. Die Bereiche Smart Grid und Smart Mobility rücken durch eine zunehmende Elektrifizierung der Verbrauchsseite immer mehr in den Fokus. Eine gesteigerte Nachfrage nach Elektroautos und Wärmepumpen kombiniert mit einer stärkeren Dezentralisierung der Erzeugung und Speicherung durch PV-Anlagen und Heimspeicher stellt das Energiesystem vor neue Herausforderungen. Zugleich entsteht ein Flexibilitätspotential, welches sowohl auf Verbraucher- als auch auf Markt- und Netzseite vorteilhaft genutzt werden kann. Flexibilität wird sich zu einem wichtigen Parameter des zukünftigen Energiesystems entwickeln. Das SMGW kann als Schlüsseltechnologie in einemdigitalisierten Energiesystem fungieren, da unter Verwendung der Tarifanwendungsfälle(TAF) grundsätzlich die Möglichkeit besteht auf wechselnde Netz- und Marktsituationen zu reagieren. Zudem können Verbraucher über Anreize zu einem bestimmten Verbrauchsverhalten motiviert werden. Grundlage für Anwendungen die einen netz- oder markdienliche Anwendungsfall abbilden ist die Übertragung der Messdaten vom SMGW an externe Marktteilnehmer (EMT) und in der Regel auch die Steuerung von flexiblen Verbrauchseinheiten über den CLS-Kanal. Die übergeordnete Zielsetzung dieses Pilotierungsvorhabens ist das Aufzeigen von Mehrwerten, die über den Einsatz und die Etablierung einer SMGW-Infrastruktur geschaffen werden können. Dabei sollen SMGW als zentrale Kommunikationseinheiten eines digitalisierten Energiesystems dafür sorgen, das ein sicherer und standardisierter Datenaustausch stattfindet und auch Steuersignale über die SMGW-Infrastruktur empfangen und verarbeitet werden können. Die Pilotierung soll demonstrieren, wie Flexibilität in Form von kleinteiligen steuerbaren Lasten (z.B. E- mobile/Ladeinfrastruktur, stationäre Batterien, Wärmepumpen etc.) unter Einbezug der SMGW-Infrastruktur genutzt werden kann, um netzdienliche Leistungen zu erbringen, die zugleich einen Endkundenmehrwert bieten. Die netzdienlichen Leistungen können Anwendungsfälle für Verteilnetzbetreiber (z.B. Eingriffe im Rahmen des Netzengpassmanagements) oder Übertragungsnetzbetreiber (z.B. Abruf von Regelleistung) darstellen. Des Weiteren kann auch der Anwendungsfall flexible Tarife abgebildet werden, wenn zugleich die Netzperspektive berücksichtigt wird. Allgemein soll die Pilotierung dazu beitragen die Akzeptanz des Einsatzes von SMGW bei Endverbraucher zu erhöhen, indem energiewirtschaftliche Anwendungsfälle umgesetzt werden, die Mehrwerte auf der Verbraucherseite generieren können. II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1,00 EUR. II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben II.2.3) NUTS-Codes: DE3; Hauptort der Ausführung: Postleitzahl: 10115; Ort: Berlin; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Im ersten Schritt soll die genaue Umsetzung des netzdienlichen Anwendungsfalls ausgearbeitet werden und die dafür benötigten Tarifanwendungsfälle (TAF) konkretisiert und auf technische Machbarkeit geprüft werden. Zudem soll der Prozess der Datenübermittlung an externe Marktteilnehmer (EMT)auf Basis entsprechender TAF sowie die Möglichkeit der Steuerung unter Einbezug des SMGW entwickelt und umgesetzt werden. Hierbei sollen auch die Zertifizierungsprozesse der EMT betrachtet werden. Im zweiten Schritt soll ein Konzept des Feldtestes erstellt werdenund die Gesamtsystemarchitektur definiert und entwickelt werden. Es wird eine Test- und Entwicklungsumgebung entwickelt, in der die Voraussetzungen für die Umsetzung des netzdienlichen Anwendungsfalls geschaffen werden und die Kommunikation über SMGW und die Steuerung einer flexiblen Last über den CLS-Kanal ermöglicht wird. Eine zentrale Anforderung der Pilotierung ist ein praxisnahes Konzept zu entwerfen, welches im Rahmen des Projektes im Feldtest erprobt wird und den Anspruch hat in ein reales Produkt zumünden. Im dritten Schritt sollen regulatorische und energiewirtschaftliche Anforderungenund Fragestellungen geklärt werden, die im Rahmen der realen Umsetzung eines netzdienlichen Anwendungsfalls entstehen. Nach Klärung der offenen Themen wird der Umsetzungsprozess in die Wege geleitet und idealerweise vor Beginn des Feldtests abgeschlossen. Im letzten Schritt wird der netzdienliche Anwendungsfall im Rahmen eines Feldtestes unter Einbezug von Testkundinnen und Testkunden über einen Zeitraum erprobt. Die daraus entstehenden Daten werden im Nachgang analysiert und im Anschluss in einem Bericht festgehalten. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Aufgabenverständnis und Qualität des Umsetzungskonzeptes / Gewichtung: 35; Qualitätskriterium - Name: Konkretisierungsgrad der Leistungspakete / Gewichtung: 25; Qualitätskriterium - Name: Konsistenz, Nachvollziehbakeit und Detaillierungsgrad der Zeit-, Ablauf- und Ressourcenplanung / Gewichtung: 20; Preis - Gewichtung: 20 II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: nicht angegeben; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt: 2022/S 246-712979 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems: nicht angegeben IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation: nicht angegeben Abschnitt V Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: nicht angegeben Los-Nr.: entfällt Bezeichnung des Auftrags: Vergabe eines Vertrags für die Entwicklung und Evaluierung einer Anwendung zur Bereitstellung von netzdienlicher Flexibilität unter Einbezug des Smart Meter Gateways V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses: 2023-04-13 V.2.2) Angaben zu den Angeboten: Anzahl der eingegangenen Angebote: 11; Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: nicht angegeben; Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: nicht angegeben; Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: nicht angegeben; Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: nicht angegeben Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde: Offizielle Bezeichnung: InnoCharge GmbH; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: nicht angegeben; Ort: Karlsruhe; NUTS-Code: DE12; Postleitzahl: nicht angegeben; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: nicht angegeben; E-Mail: manuel.loesch@innocharge.de; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: nicht angegeben; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben; Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.): Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR. V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen: entfällt Abschnitt VI Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt; Postanschrift: Villemombler Str. 76; Ort: Bonn; Postleitzahl: 53123; Land: Deutschland; E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de; Telefon: +49 22894990; Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de; Fax: +49 2289499163 VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Teilt der Auftraggeber mit, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 GWB). VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 17.04.2023 Forschung/ Entwicklung