AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 01:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/19f9059c-f1b5-4417-b36d-e2a49d99e7d2/

Mobidrom - Übernahme SEVAS vom VRS

Notice-ID: 19f9059c-f1b5-4417-b36d-e2a49d99e7d2 · Procedure-ID: 91fafa07-942e-4a21-b798-770ac57c94ca

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Stammdaten

Auftraggeber
NRW.Mobidrom GmbH, Düsseldorf
Veröffentlicht
07.12.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Derzeit lässt die Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH („VRS“) die „Software zur Eingabe, Verwaltung und Ausspielung von Vorrangrouten und Restriktionen im Schwerlastverkehr“ („SEVAS“) auf Grund von Fördermitteln unter der Domain www.sevas.nrw.de betreiben, die auf dem Vorgängerprojekt der Erarbeitung eines LKW-Vorrangnetzes für die Metropolregion Rheinland im RVR in Zusammenarbeit mit den Kommunen und IHKs beruht. Entwicklung, Support und technischen Betrieb leistet die side by site GmbH & Co. KG, Barbarastr. 3-9, 50735 Köln. Dem VRS stehen lediglich einfach Nutzungsrechte an der Software zu. Das Projekt wird finanziell wesentlich vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Der zentrale Auftrag im Projekt SEVAS ist die Erfassung, Digitalisierung und Bereitstellung von Lkw-relevanten Verkehrsdaten im nachgeordneten Netz für ein effizientes und stadtverträgliches Lkw-Routing mittels moderner, web- und smartphonebasierter Softwareanwendungen, d.h. SEVAS ermöglicht sämtlichen teilnehmenden Kommunen, z.B. Routenbeschränkungen für den Schwerlastverkehr online zu pflegen, neu aufzunehmen oder zu aktualisieren, die dann über SEVAS an die Anbieter von Navigationssystemen übermittelt und von diesen in das Routing für den Schwerlastverkehr übernommen werden. In erster Linie geht es um die Erfassung von Lkw-relevanten Restriktionen, basierend auf straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen, sowie Lkw-Vorrangrouten, einem Positivnetz für den Lkw-Verkehr ab 3,5 Tonnen. Zudem können Umwelt- und Tempozonen im System digitalisiert werden, um navigationsrelevante Attribute Zonenweise zu hinter-legen. Für die künftige Routenwahl der Schwerlastverkehre erfasst jede Kommune neben dem Vorrang-routennetz in ihrem Zuständigkeitsbereich als Mindestanforderungen folgende Restriktionen: Gewichts-, Höhen-, Längen und Breitenbegrenzung sowie LKW-Durchfahrtsverbote. Weitere Restriktionen lassen sich problemlos integrieren. Das System wird jetzt schon von nahezu sämtlichen Kommunen in NRW aktiv genutzt oder seine Nutzung ist in konkreter Planung. Eine partnerschaftlich angelegte Kooperationsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit und dient somit der schnellen Umsetzung des Gesamtprojektes. Seit Mitte 2018 pflegen die ersten Kommunen im Rheinland ihre Daten in das System ein. Der VRS als Projektträger stellt die Informationen auf dem MDM (Mobilitätsdatenmarktplatz) bzw. nunmehr auf dessen Nachfolgesystem, der Mobilithek des Bundes, allen potenziellen Anbietern von Navigationsdiensten, wie z. B. den Herstellern der Navigationskarten, zur Verfügung. Seit Mitte 2019 stehen diese über die Navigationskarten den Endnutzern zur Verfügung. SEVAS ist auch Träger des deutschen Mobilitätspreise 2021. Das MUNV wünscht jetzt eine Übertragung der landesinternen Zuständigkeit für das Projekt vom VRS auf das Mobidrom, wo Verkehrsdaten landesweit gebündelt werden sollen.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
07.12.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 17.12.2024 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).