AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Nematoden zur ökotoxikologischen Stoffbewertung und Indikation schadstoffbelasteter Sedimente
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz
- Veröffentlicht
- 21.03.2025
- Frist (Submission)
- 23.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 73000000 — Forschung und Entwicklung
- Branche
- Bildung & Forschung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Leistungsposition 1: Bewertung der Toxizität von Bisphenol A – Ersatzsubstanzen mit dem „Nematodentest“ für die Medien Wasser und Sediment. Leistungsposition 2: Wissenschaftlich-technische Unterstützung bei der Entwicklung und Validierung von New Approach Methodologies (NAMs) mit C. elegans. Unter diesem Leistungspunkt wird vom AN erwartet, durch methodische Begleitung die Testentwicklung und die Etablierung von NAMs mit C. elegans an der BfG zu unterstützen. Die ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. — Taxonomische Bestimmung von limnischen Nematodenlebensgemeinschaften und Erzeugung von DNA-Extrakten morpho-taxonomisch bestimmter Nematodenarten sowie aus Bulkproben natürlicher und künstlicher Nematoden- u. Meiobenthoslebensgemeinschaften. - Mock-Communities zur Abschätzung des benötigten DNA-Probenmaterials und zur Methodenvalidierung - Nematoden-Community-Analyse aus natürlichen Sedimenten: Vergleich morphologischer und DNA-basierter Taxonomie - Vergleich morpho-taxonomischer und DNA-basierter Anwendung des NemaSPEAR[%]-index Die ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 28.05.2025
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.