DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11) · Berlin · Hessen
Beschreibung
Um die Verkehrsstation barrierefrei zu erschließen sind folgende Maßnahmen erforderlich: Ausführung der Bahnsteige auf 55 cm über SO; Anpassung der Zugangssituation am Bahnsteig Gleis 1 mit Gehwegen zum öffentlichen Raum Einbau von Aufzügen zur Anbindung des Mittelbahnsteigs an den öffentlichen Raum. Anpassung Neubau der PU in Verbindung dem Aufzugeinbau und Neubau der Treppenanlagen die Treppenanlagen sollen zum Witterungsschutz mit Einhausungen mit mindestens 3,00 Überstand versehen werden Zur regelkonformen Anbindung der neuen Treppenanlage und des Aufzugs an den Mittelbahnsteig ist eine Verbreiterung des Bahnsteigs im Zugangsbereich erforderlich in diesem Zusammenhang ist eine Verschwenkung des Gleis 3 und entsprechend der Anpassung der Oberleitung erforderlich. Die Bahnsteige sollen mit einem entsprechendem Wetterschutz Sitzgelegenheiten Vitrinen Blindensysteme Sehbehinderten Leitsystem Wegeleitsystem dynamischen Optischem und Akustischem Reisendeninformationssystem (DSA) und Beleuchtung ausgestattet werden. Die Bahnsteiglängen und Höhen entsprechen den mit der BEG abgestimmten Maßnahmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Dillingen (Donau) durch die DB InfraGO AG.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 309 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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Verfahrensverlauf
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4 Veröffentlichungen
- 26.03.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 26.03.2024 Original-Veröffentlichung
- 26.03.2024 Original-Veröffentlichung
- 26.03.2024 Original-Veröffentlichung
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Vertragsänderung
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
7 Veröffentlichungen
- 22.09.2025 MKA 39 Aufgrund der gegebenen Bodenverhältnisse, der darauf erfolgten, geotechnischen Gutachten sowie aus den Ergebnissen der Planprüfung durch BVB und PSV werden im Vergleich zu den ausgeschriebenen Gleisunterbauten geänderte Leistungen erforderlich. Im Gleis 2 wird eine stärkere Schutzschichtstärke mit 30cmD statt 25cmD, KG1-Material auf einem Geotextil, Combigrid, Anwendungsfall 3.5 erforderlich. MKA 40 Aufgrund der gegebenen Bodenverhältnisse, der darauf erfolgten, geotechnischen Gutachten sowie aus den Ergebnissen der Planprüfung durch BVB und PSV werden im Vergleich zu den ausgeschriebenen Gleisunterbauten geänderte Leistungen erforderlich.
- 17.09.2025 MKA36: Als Zuführung der Reisenden zur PU ist über den Parkplatz Röhmstraße eine provisorische Zuwegung entlang der Grundstücksgrenze herzustellen und abzusichern (im Randbereich des Parkplatzes).Diese Zuwegung soll beleuchtet werden. // MKA41: Im Zuge der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass der an Gleis 2 Kabelkanal nicht befindlich ist. Der Kabelkanal muss mit der Gleiserneuerung ausgebaut und durch ein neues Kabelgefäß ersetzt werden. Es wurde weiter festgestellt, dass die Bereiche zwischen den Gleisen und im Randbereich der Gleise nicht vorhanden wie beplant. Es kommt zu Mehrleistungen gegenüber des Vertrages für zusätzlichen Aushub und Entsorgung von Bodenmaterial, Einbau von Geotextil und Vlies, sowie Auffüllungen, Kabeltrogbettung und Randwegmaterial // MKA42:Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde eine Oberbauplanung sowie eine hydraulische Berechnung von dem Planprüfer angefordert.
- 16.09.2025 MKA 30 Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde eine Oberbauplanung sowie eine hydraulische Berechnung von dem Planprüfer angefordert. Das Tiefentwässerungssystem muss mit der Erstellung der 4 Versickerungskammern erweitert werden.
- 30.05.2025 MKA02: Der ALV hat erklärt, dass die alten Oberbaustoffe nicht mehr verwendet werden und entsprechen auch nicht mehr dem aktuellen Ausrüstungsstandard für Oberbau. // MKA03_07: Diese zusätzliche Leistungen sind benötigt, um den Hausbahnsteig sowie den Mittelbahnsteig gemäß Richtlinien (Beleuchtungsniveau und Beleuchtungsstärke) zu beleuchten. Dies wurden im Rahmen der AP mittels einer Lichtberechnung bestätigt wurden. // MKA09_17: Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde eine Oberbauplanung sowie eine hydraulische Berechnung von dem Planprüfer angefordert. // MKA20: W. Markgraf GmbH ist bereits beauftragt. Die Entsorgung der Gleisschotter ist nicht Teil der Beauftragung. Nichtdestotrotz müsste sich eine neu beauftragte Firma erst in das Projekt einarbeiten. Hieraus resultiert ein Mehraufwand sowie ein zeitlicher Verzug. Des weiteren werden weitere Schnittstellen benötigt.
- 30.05.2025 MKA01: Gemäß neuen Vorgaben der DB InfraGO AG Fahrweg sollen aufgrund zukünftiger Geschwindigkeitsänderungen auf der Hauptstrecke die S54-Schienen auf Gleis 2 durch UIC 60 E2 ersetzt werden. // MKA04_11: Auf Grund der Baumethode zur Erstellung der PU und Treppenanlagen muss die Länge der Behelfsbahnsteigbrücken auf dem Mittelbahnsteig Gleis 2 und Gleis 3
- 27.05.2025 W. Markgraf GmbH ist bereits für die restliche Ausführungsplanung und die gebundene Tiefentwässerungsplanung beauftragt. Eine neu beauftragte Firma müsste sich erst in das Projekt einarbeiten. Hieraus resultiert ein Mehraufwand sowie ein zeitlicher Verzug (Baubeginn ist im Juli 2025). Des weiteren werden weitere Schnittstellen benötigt.
- 28.03.2025 Bis 07.02.2025 war keine Tiefentwässerung in Gleis 3 und keine Tiefentwässerungsertüchtigung für Gleis 1 und 2 notwendig. Im Zuge des Prüflaufes seitens bautechnischen Prüfers des Oberbaus, (was zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt war), wurde eine Tiefentwässerung gefordert. Dadurch wurde es erforderlich, die Planung zu überarbeiten, um die Tiefenentwässerung aufzunehmen, was Auswirkungen auf den Bauablauf hat. Um diesen weiterhin sicherstellen zu können und die notwendigen Nutzungsaufnahme zum 01.08.2025 und Inbetriebnahme zum 14.09.2025 zu gewährleisten, sind Beschleunigungsmaßnahmen erforderlich.
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