AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 18:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1c6467a3-8889-49f3-8ba2-90b1336d903e/

Ausbau der Breitbandinfrastruktur - Graue Flecken / Lückenschluss

Notice-ID: 1c6467a3-8889-49f3-8ba2-90b1336d903e · Procedure-ID: 0306ce4e-9c0d-46ae-9c04-114065ebe0aa

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle, Verden (Aller)
Veröffentlicht
04.11.2025
Frist (Submission)
16.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72720000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Ausbau der Breitbandinfrastruktur in den 8 Losen im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß den Vorgaben der Fördermittelgeber (vgl. insbesondere Nr. 3.1 der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" und §§ 5-6 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen).

Lose

8 Lose (max. 8 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
17.03.2026
Ende
31.03.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).