AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 17:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1c772999-2628-4182-806e-e1fe7042506d/

Freianlagenplanung: Hansestadt Hamburg, Baumaßnahme Kapellenweg - Modernisierung Sportanlage

Notice-ID: 1c772999-2628-4182-806e-e1fe7042506d · Procedure-ID: 4bec21ba-3758-4481-ad4b-9ee3e591a01d

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Stammdaten

Auftraggeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht
07.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt die Modernisierung der Sportanlage Kapellenweg. Die bestehende Sportanlage Kapellenweg, liegt an der Straße Kapellenweg 111 in Hamburg-Harburg und umfasst derzeit ein Groß- und ein Kleinspielfeld aus Naturrasen, einem befestigten Parkplatz- und Einfahrtsbereich, ein Umkleidegebäude mit angebautem Vereinsheim, sowie diversen Lager- und Aufenthaltsflächen. Die Anlage wird hauptsächlich vom FC Viktoria Harburg von 1910 e.V. Sie dient ebenfalls als Fläche für vereinsunabhängige Sporttreibende. Das betroffene Flurstück Nr. 3414 (Gemarkung Wilstorf) hat eine Gesamtgröße von 19.210 m² und befindet sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg und im Verwaltungsvermögen des Bezirks - Sportflächen geschlüsselt.

Vertragslaufzeit

Periode
18 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren noch offen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).