ADH_25V731002 Neubau Sammlungsforschungszentrum für das Museum für Naturkunde Berlin - Leibniz Institut für Biodiversitäts- und Evolutionsforschung Zukunftsplan - Generalunternehmervergabe
Museum für Naturkunde Berlin · Berlin · Berlin
Beschreibung
Neubau Sammlungsforschungszentrum für das Museum für Naturkunde Berlin - ZP 1.PA - Generalunternehmervergabe
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe für den Neubau eines Sammlungsforschungszentrums als Generalunternehmer.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Kriterium der Vergabestelle: „other“
„Für die Abschichtung im Teilnahmewettbewerb wählt der Auftraggeber die bis zu fünf geeignetsten Bewerbern für die Angebotsphase aus. Die Grundlage dafür bildet der Bewerbungsbogen sowie die Anlage zum Bewerbungsbogen. Nach der formalen Prüfung achtet der Auftraggeber darauf, dass die Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen. Sind bestimmte Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag nicht gewertet und ausgeschlossen. Werden die Mindestanforderungen bei den Referenzen nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag zwar nicht ausgeschlossen, aber es können keine Punkte für die vorliegenden Vergleichsmerkmale erzielt werden. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen, werden die erzielten Bewertungspunkte geprüft. Insgesamt kann ein Bewerber bis zu 400 Wertungspunkte erzielen. Davon entfallen 312 Wertungspunkte auf die drei Referenzen. 44 Wertungspunkte entfallen auf die Höhe des Gesamtumsatzes. Weitere 44 Wertungspunkte entfallen auf die Höhe des Umsatzes im Tätigkeitsbereich von Planungsleistungen. Der Auftraggeber wird mit den fünf geeignetsten Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften in die Angebotsphase übergehen. Sollten mehr als fünf Bewerber /Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber für das weitere Vergabeverfahren auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber mit dem Bewerbungsbogen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der vorbenannten Eignungsbewertungsmatrix A.3_Bewertungsmatrix bewerten. Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als drei Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Erzielen mehr als fünf Bewerber gemeinsam den höchsten Punktestand nach der vorbenannten Bewertungsmatrix, werden mehr als fünf Bewerber zur Angebotsphase eingeladen. Sämtliche Anforderung zur Eignung sind der Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung, der Vergabeunterlage A.3_Bewertungsmatrix sowie der Unterlage A.1_Bewerbungsbogen zu entnehmen. Die Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsabgabe ist sowohl Einzelbietern als auch Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften möglich. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen A.1_Bewerbungsbogen inklusive aller entsprechenden Nachweise und Erklärungen einzureichen; die Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden kumulativ betrachtet. Davon unbenommen ist der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Dies gilt auch für Nachauftragnehmer, wenn sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis einer bzw. ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient (Eignungsleihe). Die Angaben von Nachauftragnehmern werden in diesem Fall nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Nachunternehmerverpflichtungserklärung abgibt. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen. Gibt ein Bewerber, der gleichzeitig Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist, einen Teilnahmeantrag ab oder beteiligt sich ein Unternehmen an mehreren Bewerbergemeinschaften oder geben zwei konzernverbundene Unternehmen jeweils einen separaten Teilnahmeantrag ab, so können die betroffenen Teilnahmeanträge nach Maßgabe des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB ausgeschlossen werden. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen ausschließen, wenn er über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Beteiligt sich ein Unternehmen entweder sowohl als Einzelbieter als auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Mitglied zweier Bietergemeinschaften, so bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/en die jeweils anderen Angebote kennen und deren Inhalte somit abgestimmt haben. Dies ist eine Verletzung des Geheimwettbewerbs. Bei Inanspruchnahme der Eignungsleihe ist für jedes Nachunternehmen, dass im Wege der Eignungsleihe verpflichtet worden ist, das Formblatt V 236EU F (Verpflichtungserklärung) einzureichen.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.814 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail
Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.