AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 17:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1d0315c3-6715-49aa-85dd-bde145a16bf7/

Bauleistungen Geothermie für Neubau Rebstockbad Frankfurt am Main

Notice-ID: 1d0315c3-6715-49aa-85dd-bde145a16bf7 · Procedure-ID: 6ccfb483-25b2-402b-9bbf-9c6cbff6c0f9

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Stammdaten

Auftraggeber
BäderBetriebe Frankfurt GmbH, Frankfurt
Veröffentlicht
01.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Neubau des Rebstockbades in Frankfurt am Main ist das wichtigste Schwimmbadprojekt im Rahmen des Bäderkonzeptes Frankfurt 2025 und hat, neben seiner Funktion zur regionalen Versorgung der Stadt Frankfurt am Main, eine überregionale Strahlkraft in das Rhein-Main-Gebiet zum Ziel. Ein zentrales Projektziel ist der energie- und ressourcenschonende, ökologische sowie ökonomische Bau- und Betrieb des Rebstockbades. Zu diesem Zweck wurden Erkundungsbohrungen hinsichtlich der Nutzbarkeit von Geothermie durchgeführt, die vielversprechend waren. Entsprechend wurde die Nutzung von Geothermie am Standort beschlossen - die hierfür erforderlichen Bauleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
12.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).