AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YWLMZT5/documents) · Abgerufen am 15.09.2026 04:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1dfa0c3e-83f6-490d-93e4-76ea26cd4315/

Chir. Antriebsmaschinen KEH

Notice-ID: 1dfa0c3e-83f6-490d-93e4-76ea26cd4315 · Procedure-ID: 481e78eb-07bd-4fd3-a270-9128a773dc86

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Stammdaten

Auftraggeber
Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH, Berlin
Veröffentlicht
16.06.2026
Frist (Submission)
17.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33169000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Beschaffung hat die Lieferung von chirurgischen Antriebsmaschinen für das Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge. Anzahl und Konfiguration der der Antriebsmaschinen sind im Leistungsverzeichnis geregelt. Das Leistungsverzeichnis enthält zwei Alternativen: Alternative 1 Hybrid-System Disziplin Endoprothetik und Traumatologie und Alternative 2 Einzel-System Disziplin Endoprothetik und Traumatologie. Je Hauptangebot soll nur eine Alternative angeboten werden, es dürfen jedoch zwei Hauptangebote je Bieter eingereicht werden.

Vertragslaufzeit

Periode
10 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).