AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.04.2026 02:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1e12ecd5-e3b3-4eff-9ba7-2d33cd465155/

Gemeinde Reichelsheim Brandschutz, Gerätewagen Atemschutz/Einsatzstellenhygiene

Notice-ID: 1e12ecd5-e3b3-4eff-9ba7-2d33cd465155 · Procedure-ID: 41cd6a57-f81d-41c2-a5a9-b9109dbe24c9

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabestelle Odenwaldkreis, Erbach
Veröffentlicht
04.08.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
611.988 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Reichelsheim beschafft für den Ortsteil Reichelsheim in der Gemeindefeuerwehr Reichelsheim einen neuen Gerätewagen Atemschutz GW-A-TRH:2020. Das zu beschaffende Fahrzeug ersetzt einen selbst umgebauten Rettungswagen Baujahr: 1993 und wird für die Einsatzstellenlogistik mit Atemschutzgeräten verwendet. Des Weiterer wird das Fahrzeug eine zeitgemäße Einsatzstellenhygiene ermöglichen. Das Fahrzeug kommt im Odenwaldkreis und Kreis Bergstraße auch überörtlich zum Einsatz. Eine vollständige Beschreibung ist dem Leistungsverzeichnis, Los 1 Fahrgestell, Los 2 Aufbau, Los 3 Beladung, zu entnehmen.

Lose

3 Lose.

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt , Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).