AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDQYTNY82BR5/documents) · Abgerufen am 07.08.2026 07:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1e1496f3-8bbf-4a8f-abf1-59be54dcb376/

Prüfportal mit hydraulischer Anlage

Notice-ID: 1e1496f3-8bbf-4a8f-abf1-59be54dcb376 · Procedure-ID: 9037e3ef-d2c5-403d-b3e4-582e928a3bf0

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität Darmstadt, Darmstadt
Veröffentlicht
19.09.2025
Frist (Submission)
22.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
42000000 — Industrie- und Baumaschinen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Konstruktion, Sicherheit und Leistung der Anlage müssen mindestens den aktuellen technischen Standards entsprechen und optimalerweise Leistungsreserven bieten. Das System soll speziell für Eisenbahnoberbauversuche konzipiert sein, d.?h. für Dauer- und Schwellbelastungen an Gleisschwellen, Schienen und Schienenbefestigungen bzw. Elastomeren nach vorgegebenen Normen wie z.B. DIN EN 13146, DIN EN 13230, DIN 14730 bzw. TL der DB etwa der DBS 918235. unter realitätsnahen Bedingungen.

Vertragslaufzeit

Periode
10 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).