AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28497e-eu) · Abgerufen am 02.09.2026 02:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1e2a103e-00b3-4174-a991-e12742a3fd10/

GTA Vaterstetten - Bohranlage für tiefengeothermische Bohrungen mit Personal und Bohrdienstleistungen

Notice-ID: 1e2a103e-00b3-4174-a991-e12742a3fd10 · Procedure-ID: e38c1e43-7d55-4e53-ac0a-100e75c53dd7

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Stammdaten

Auftraggeber
GeoEnergieMünchenOst GmbH & Co. KG, Vaterstetten
Veröffentlicht
30.08.2026
Frist (Submission)
31.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45255500 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung der Bohranlage (drilling rig) für die Durchführung der beiden geothermischen Bohrungen Th1 und Th2 in der GTA Vaterstetten der Auftraggeberin. Der Liefer- und Leistungsumfang dieser Angebotsanfrage umfasst Folgendes: • Bereitstellung einer Bohranlage mit einer Hakenlast von mind. 350t, mind. 2 Pumpen mit 1300 PS und einem Bohrstang von mind 5.000 mMD, • Bereitstellung von Personal zum Betrieb der Bohranlage (crew) und • Erbringung von Bohrdienstleistungen.

Vertragslaufzeit

Periode
400 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).