AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/156247) · Abgerufen am 27.08.2026 11:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1e4c6278-bffe-4e80-bfba-c2bca3eee071/

Sanierung Adolph-Holm Kindergarten - Abbrucharbeiten

Notice-ID: 1e4c6278-bffe-4e80-bfba-c2bca3eee071 · Procedure-ID: bcc9fb1d-0013-4bdb-97d2-2a996b09d6ae

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Adendorf, Adendorf
Veröffentlicht
21.07.2026
Frist (Submission)
25.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45111100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Diverse Abbrucharbeiten für die Kernsanierung und Erweiterung eines erdgeschossigen Kindergartens. Abbruch Dachabdichtung, Dämmung einschl. Dachkonstruktion aus Holzbalken etc., ca. 835m² Abbruch von Fassadenfenster und Türen, ca. 29 Elemente Abbruch Fassade und Innenwände 800m2 Abbruch diverse Einbauteile, wie Markisen, Einbauschränke etc. Abbruch Innentüren/Stahlzargen, ca. 30 Elemente Abbruch Wand- und Bodenfliesen ca. 200m²

Vertragslaufzeit

Beginn
28.09.2026
Ende
06.11.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).