AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Dachabdichtungsarbeiten (Gewerk 021) Flachdach - Erweiterung (Neubau) und Sanierung der Gartetalschule 37130 Gleichen OT Kerstlingerode
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Gleichen, Gleichen-Reinhausen
- Veröffentlicht
- 29.02.2024
- Frist (Submission)
- 09.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45261410 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gewerk 021: Dachabdichtungsarbeiten - Insgesamt ca. 780 m² Dachfläche , mit Dampfsperre, Wärmedämmung, Gefälledämmung und 2-facher Abdichtung vollflächig verschweißt. Dachrandausbildung Attika, ca. 170 m mit mehrteiligem Dachrandabschlußprofil, div. Einbauteile wie Schwanenhalsdurchführungen, - 120 m² hochbelastbare Dämmung und Gefälledämmung. - 75 m² Dachfläche (Pausenhalle) mit Dampfsperre, Wärmedämmung, Gefälledämmung und 2-facher Abdichtung vollflächig verschweißt, Gründach, Filtervlies, Drän- und Speicherelement, Vegetationssubtrat, Vegetation aus Sedum/Sedumsprossen. - Überfahrbares Seilsystem als Absturzsicherung und div. Einzelanschalspunkte, Lieferung PSK und Schrank. - Div. Regenfallrahre und Rinnen, einschl. der Bögen und sonstigen Bauteile, Flachdachabläufe und Einlaufkästen, Notabläufe für die Attika. - Lieferung und Montage RWA-Flachdach-Fenster mit Innenfutter einschl. der Steuerung, Rauchmelder Taster. Dachausstieg mit Leiter einschl. der Eindichtungsarbeiten. - Einige Eindichtungen von Bauteilen für Fremdgewerke. - Dichtigkeitsprüfung - Erstellen von Revisions- und Wartungswegen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 17.06.2024
- Ende
- 08.08.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.