AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 17:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1eaa60aa-0df8-42c4-9483-3eb40acf9232/

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Notice-ID: 1eaa60aa-0df8-42c4-9483-3eb40acf9232 · Procedure-ID: f32fbc21-0bd9-4f69-b89d-ffce84ba5352

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Stammdaten

Auftraggeber
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V., FuO/ Zentrale Dienste Berlin, Vergabestelle, Berlin
Veröffentlicht
25.02.2026
Frist (Submission)
23.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Höchstwert
2.637.562 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) bietet auf ihrer Website (fes.de) zahlreiche Informationen zu unterschiedlichen Themengebieten an. Die inhaltlichen Beiträge der FES wurden in sogenannte Themenportale zusammengeführt, welche Content-Hubs auf der Website darstellen. Zusätzlich wurde mit der Einrichtung von Glossarbeiträgen (Evergreen Content) zu zentralen Themen der Sozialen Demokratie begonnen (fes.de/wissen). Die FES ist bestrebt, die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der Webinhalte für Besucher:innen über Google kontinuierlich zu verbessern. Hierzu sucht die FES nach geeigneten Dienstleister:innen in den Bereichen SEO/GEO/Webanalyse sowie Content-Erstellung und Überarbeitung.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
17.06.2026
Ende
16.06.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).