AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y93MPKA/documents) · Abgerufen am 21.09.2026 01:46 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1f83280b-0311-4e2f-a22c-6d2457cfbcee/

Itzehoe, Alsen, Kunst- und Kulturzentrum Brandschutz

Notice-ID: 1f83280b-0311-4e2f-a22c-6d2457cfbcee · Procedure-ID: 8d03d38c-67cc-4337-a0f9-6d40ac7ceed7

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Stammdaten

Auftraggeber
BIG Städtebau GmbH als treuhänderische Sanierungsträgerin der Stadt Itzehoe im Auftrag der Stadt Itzehoe, Hamburg
Veröffentlicht
16.09.2026
Frist (Submission)
16.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
55.942 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Brandschutzplanung gem. AHO Schriftenreihe Nr. 17 für das Kunst- und Kulturzentrum auf dem Alsen-Gelände in der Stadt Itzehoe. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Leistungsphasen 1-5 und 8 gem. Abs. 1.4 AHO Schriftenreihe Nr. 17, Dez. 2022. Aufgrund der Förderung ist eine stufenweise Beauftragung in mehreren Leistungsstufen vorgesehen, weshalb in der ersten Stufe die Leistungsphasen 1 - 4 vereinbart werden.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).