AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Kauf von 11 DKfz für die LTV
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Dresden
- Veröffentlicht
- 05.03.2026
- Frist (Submission)
- 14.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34100000 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätzter Wert
- 487.683 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Kauf von 11 Stück Dienstkraftfahrzeugen (DKfz) für die Landestalsperrenverwaltung des Freistaats Sachsen
Lose
11 Lose (max. 11 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 11 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Pkw 1
- Erfüllungsort
- 01796
Los 2 — Pkw 2
- Erfüllungsort
- Pirna
Los 3 — Pkw 3
- Erfüllungsort
- Pirna
Los 4 — Pkw 4
- Erfüllungsort
- Pirna
Los 5 — Transp 5
- Erfüllungsort
- Pirna
Los 6 — Transp 6
- Erfüllungsort
- Pirna
Los 7 — Transp 7
- Erfüllungsort
- Pirna
Los 8 — Transp 8
- Erfüllungsort
- Pirna
Los 9 — PickUp 9
- Erfüllungsort
- Pirna
Los 10 — PickUp 10
- Erfüllungsort
- Pirna
Los 11 — Transp 11
- Erfüllungsort
- Pirna
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.06.2026
- Ende
- 30.11.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 62 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.04.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS), Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).