AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.05.2026 15:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/20001552/

Planungsleistungen der Infrastrukturplanung und Freianlagen für das Energieverbundsystem eCampus Stühlinger, Stadt Freiburg

Notice-ID: 20001552

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
Veröffentlicht
13.05.2023
Notice-Typ
Änderung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Infrastrukturplanung und Freianlagen (Leistungsphasen 2-9 gem. § 39 HOAI) für die Schaffung eines Energieverbundsystems "eCampus Stühlinger". Aufbau von einem elektrischen und thermischen Nahverbundes, einschließlich der dazu erforderlichen Infrastruktur, zwischen sechs eigenständigen Gebäuden unter Berücksichtigung der Bestandseinrichtungen und Bestandsinfrastruktur. Die Gesamtplanung beinhaltet folgende Bereiche: Elektrotechnik und Fernmeldeanlagen (ET), Versorgungstechnik (VT), Gebäudeautomation (GA) und Infrastrukturplanung und Freianlagen (IF), die in jeweils getrennten Vergabeverfahren parallel ausgeschrieben werden. Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV. Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor (siehe Optionen unter Punkt II.2.11). Planungsleistungen der Infrastrukturplanung und Freianlagen für das Energieverbundsystem eCampus Stühlinger, Stadt Freiburg

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).