AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1d54e65e-ea8d-4c6a-a20a-2de03125a5fa) · Abgerufen am 07.08.2026 07:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/20631670-8cbb-4e18-b985-ddf59814bf9f/

Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg: Trockenbauarbeiten (Decken), 2. BA

Notice-ID: 20631670-8cbb-4e18-b985-ddf59814bf9f · Procedure-ID: 1d54e65e-ea8d-4c6a-a20a-2de03125a5fa

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Goslar, Goslar
Veröffentlicht
18.07.2025
Frist (Submission)
17.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421140 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Werner-von-Siemens-Gymnasium Bad Harzburg soll durch die Errichtung eines Anbaus erweitert werden. Die Leistungen sind im laufenden Schulbetrieb zu erbringen. Grobmassen: • ca. 1180 m2 Akustikdecken Holzfaser Format 1200x600mm • ca. 860 m2 Akustikdecken Holzfaser Format 600x600mm • ca. 215 m2 Akustikwandpaneele Glasfasergewebe • ca. 55 m2 Akustikwandbekleidung Holz • ca. 200 m2 Gipskarton-Deckenbekleidung F0/F30

Vertragslaufzeit

Beginn
15.10.2025
Ende
15.01.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
43 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).