AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 20:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/20729012/

Neumöblierung Kindertagesstätte Märchenburg in Haldensleben

Notice-ID: 20729012

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Verwaltungsservice
Veröffentlicht
22.08.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (national)
Branche
Büro & Verwaltung

Beschreibung

Nationale Ausschreibung nach UVgO Vorinformation 1. Öffentlicher Auftraggeber Name und Anschrift: Verwaltungsservice Markt 20 - 22 39340 Haldensleben Telefonnummer: +49 3904-4791110 E-Mail: ramona.laass@haldensleben.de Faxnummer: +49 3904-4793099 Internet: 2. Vergabeverfahren Beschränkte Ausschreibung Rechtsrahmen UVgO 3. Auftragsgegenstand: Neumöblierung Kindertagesstätte Märchenburg in Haldensleben 4. Ort der Ausführung Haldensleben 5. Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Die Stadt Haldensleben beabsichtigt die Kindertgesstätte (Kita) Märchenburg, nach Sanierung neu mit Möbeln auszustatten. Mit neuem Mobiliar und weiteren Einrichtungsgegenständen sollen der Personalraum, der Mehrzweckraum, die Gruppenräume 1 bis 6 und Sonstiges ausgestattet werden. Im März 2024 ist der Rückzug der Kita in diese Räumlichkeiten geplant. 6. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Fertigstellung der Leistungen bis: Dauer der Leistung: 02.01.2024 - 31.01.2024 ggf. Beginn der Ausführung: 7. Sonstiges: Die Vergabe ist eine beschränkte Ausschreibung o h n e Teilnehmerwettbewerb. Diese Bekanntmachung dient der Tranzparenz. Nach Ablauf der leistungserbringung besteht die Option der Vertragsverlängerung. Möbel (Kindertagesstätten)

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).