AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD8HJYW/documents) · Abgerufen am 06.09.2026 11:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/207c6942-c293-4a6a-a77b-dfe0329c2ec7/

Lieferung und Bezug von elektrischer Energie an die Abnahmestellen der mitverwalteten Gemeinde Pinnow durch die Stadt Schwedt/Oder ab 01.01.2027 bis 31.12.2029 mit optionaler Verlängerung um 1 Jahr

Notice-ID: 207c6942-c293-4a6a-a77b-dfe0329c2ec7 · Procedure-ID: 5c85f37f-7361-4f57-83ba-b715963693a9

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Schwedt/Oder, FB 3.4, Abt. Baucontrolling und Vergabestelle, Schwedt/Oder
Veröffentlicht
30.08.2026
Frist (Submission)
29.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Lieferung und Bezug von elektrischer Energie (Stromlieferung) an die Abnahmestellen der mitverwalteten Gemeinde Pinnow durch die Stadt Schwedt/Oder ab 01.01.2027 bis 31.12.2029 mit optionaler Verlängerung um 1 Jahr

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
13 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).