AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Verwertung von Baustellenabfall aus dem Landkreis Rostock einschließlich Bereitstellung und Transport von Abrollcontainern
Stammdaten
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Frist (Submission)
- 05.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90510000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Verwertung von Baustellenabfall (ASN 17 09 04) einschließlich Bereitstellung und Transport von Abrollcontainern aus den Wertstoffhöfen Bad Doberan, Neubukow und Rühn mit einem Mengenkorridor von 610 - 920 t/a, lückenlose Bereitstellung von 4 Containern (durchschnittliche Leistungszahlen 2024 - 2025: 173 Abfuhren/a, erfasste Baustellenabfallmenge 766 t/a) — Verwertung von Baustellenabfall (ASN 17 09 04) einschließlich Bereitstellung und Transport von Abrollcontainern aus den Wertstoffhöfen Gnoien, Laage und Pastow mit einem Mengenkorridor von 460 – 690 t/a, lückenlose Bereitstellung von 4 Containern (durchschnittliche Leistungszahlen 2024 - 2025: 149 Abfuhren/a, erfasste Baustellenabfallmenge 574 t/a) — Verwertung von Baustellenabfall (ASN 17 09 04) einschließlich Bereitstellung und Transport von Abrollcontainern aus den Wertstoffhöfen Güstrow, Krakow am See, Schwaan und Teterow mit einem Mengenkorridor von 390 – 580 t/a, lückenlose Bereitstellung von 4 Containern (durchschnittliche Leistungszahlen 2024 - 2025: 131 Abfuhren/a, erfasste Baustellenabfallmenge 486 t/a)
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 56 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.