Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Dienstleistungsauftrag Bauwesen & Infrastruktur EU-Oberschwelle Grüne Vergabe

Erschließung- Freiraumplanung

Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH · Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung sanieren und erschließen soll. Die Maßnahme wird zu großen Teilen mit Fördermitteln aus dem 5-StandorteProgramm umgesetzt werden. Die Bewilligung des Förderantrags im Oktober 2025 war der Startpunkt des 5-fährigen Durchführungszeitraums. Mit dieser Ausschreibung sollen rd. 9,5 ha Freianlagenplanung gemäß des Leistungsbilds § 39 HOAI bis einschließlich Leistungsphase 9 vergeben werden. Für rd. 2 ha liegt bereits der Stand der Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor, für die übrigen 7,5 ha der Flächen gibt es lediglich grundsätzliche Gestaltungsaussagen. Projekt- und Aufgabenbeschreibung: Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen ehemaligen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche der DB sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße). Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das auf Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Basis für die mittlerweile rechtskräftigen Bebauungspläne 428.1 (Gelsenkirchen) und 185.1 (Herten). Der Freiraum mit der Allee des Wandels, den Nord-Süd-Grünbändern sowie der Landschaftsskulptur um den ehemaligen Schacht 3 bildet das grüne und funktionale Rückgrat der Neuen Zeche Westerholt. Ergänzt wird dieses System durch quartiersbezogene öffentliche und halböffentliche Freiräume im Hybridquartier, entlang der Egonstraße, in de

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KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Ausschreibung einer Freianlagenplanung für das interkommunale Projekt 'Neue Zeche Westerholt' (ca.

9,5 ha) gemäß HOAI § 39 Leistungsphasen 1-9 mit geschätztem Planungsvolumen im mittleren sechsstelligen Bereich. Erforderlich sind Nachweise in Landschaftsarchitektur/Freiraumentwicklung, Erfahrung mit großflächigen Konversionsprojekten, Kompetenz in nachhaltiger Freiraumgestaltung (Kreislaufwirtschaft, blau-grüne Infrastruktur) sowie Fähigkeit zur interdisziplinären Koordination mit Verkehrsplanung und Sanierungsfachleuten.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Sonstige Umwelt-Kriterien
Verfahrensmerkmale

„Zunächst wird die Eignung der Bewerber auf Grundlage der in der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen geprüft. Auf dieser Grundlage werden die für das Verhandlungsverfahren geeigneten Unternehmen ermittelt. Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber vier , werden die Teilnehmer für das Ver-handlungsverfahren anhand einer qualitativen Bewertung der von den Bewerbern in Formblatt 7a und 7b benannten Referenzprojekte ausgewählt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der folgenden Kriterien: 1. Kriterium 1: Vielfalt und funktionale Integration unterschiedlicher Freiraumnutzungen a) Bewertungsgrundlagen Gegenstand dieses Kriteriums ist die Feststellung der Vielfalt sowie der funktionalen Verknüpfung unterschiedlicher Freiraumnutzungen im Referenzprojekt. Anrechenbar sind ausschließlich funktional eigenständige Freiraumnutzungen. Nicht berücksichtigt werden Unterteilungen derselben Nutzung sowie rein gestalterische Elemente ohne eigenständige Funktion. Als unterschiedliche Freiraumnutzungen gelten ausschließlich Aufenthalts- oder Platzflächen, naturnahe Grünflächen, ökologische Ausgleichsflächen, Retentions- oder Versickerungsflächen, Gehölz- oder Baumstrukturen, Spiel- oder Bewegungsflä-chen sowie Erschließungs- und Wegeverbindungen. Jede Nutzung wird unabhängig von ihrer Flächengröße nur einmal gezählt. Eine funktionale Verknüpfung liegt ausschließlich dann vor, wenn mindestens eines der folgenden objektiven Kriterien erfüllt ist: - direkte räumliche Verbindung (z. B. angrenzend, durchgehende Wegeführung), - Mehrfachfunktion einer Fläche (z. B. Retentionsfläche mit Aufenthaltsnutzung), - planerisch dargestellte Übergangszone zwischen zwei Nutzungen. Rein räumliche Nähe ohne funktionalen Zusammenhang reicht nicht aus. b) Punktevergabe 0–1 anrechenbare Freiraumnutzung vorhanden 0 Punkte 2 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; keine funktionale Verknüpfung nachgewiesen 1 Punkt 3 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; keine funktionale Verknüpfung nachgewiesen 2 Punkte 3 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; mindestens eine funktionale Verknüpfung nachgewiesen. 3 Punkte 4 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; mindestens zwei funktionale Verknüpfungen nachgewiesen. 4 Punkte ≥ 5 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; mindestens drei funktionale Verknüpfungen nachgewiesen. 5 Punkte 2. Kriterium 2: Erdarbeiten oder Geländemodellierungen a) Bewertungsgrundlagen Erdarbeiten oder Geländemodellierungen liegen vor, wenn im Referenzprojekt im Rahmen der Freiraumplanung mindestens eine Veränderung der Geländeoberfläche enthalten ist. Als Veränderungen der Geländeoberfläche gelten: - Böschungen oder Geländestufen - Plateaus oder Höhenniveaus - Auf- oder Abtrag von Bodenmaterial - Stützmauern oder Geländesicherungen im Zusammenhang mit Höhenunterschieden. Nicht ausreichend sind: - rein bauvorbereitende Erdarbeiten (z. B. Baugrubenaushub, Leitungsgräben). b) Punktevergabe nicht nachgewiesen 0 Punkte Böschungen / Geländestufen 1 Punkt Plateaus 1 Punkt Auf-/Abtrag von Bodenmaterial zur Modellierung 1 Punkt Stützmauern 1 Punkt Maximal 4 Punkte 3. Kriterium 3: Regenwasserbewirtschaftung a) Bewertungsgrundlagen Regenwasserbewirtschaftung liegt vor, wenn im Referenzprojekt mindestens eine Maßnahme vorgesehen oder umgesetzt wurde, die der gezielten Sammlung, Ableitung, Rückhaltung, Verdunstung oder Nutzung von Niederschlagswasser dient und Bestandteil der Freiraumplanung ist (Stichwort: blau-grüne Infrastruktur). Als Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung gelten: - Mulden oder Mulden-Rigolen-Systeme, - Rückhalteflächen oder Rückhaltebecken, - offene Entwässerungselemente (z. B. Gräben, Rinnen, offene Gerinne), - sonstige freiraumbezogene Anlagen zur Regenwasserführung oder -rückhaltung. Nicht als Regenwasserbewirtschaftung gelten: - rein unterirdische oder ausschließlich technische Entwässerungseinrichtungen ohne freiraumplanerischen Bezug, - Entwässerungsmaßnahmen, die ausschließlich der Ableitung von Niederschlagswasser dienen und nicht Bestandteil der Freiraumplanung sind. b) Punktevergabe nicht nachgewiesen 0 Punkte nachgewiesen 3 Punkte 4. Kriterium 4: Umgang mit Bestand a) Bewertungsgrundlagen Ein Umgang mit Bestandsflächen –bzw. baulichen Anlagen liegt vor, wenn im Referenzprojekt mindestens eine vorhandene Freifläche bzw. bauliche Anlage in die Freiraumplanung einbezogen, weitergenutzt oder weiterentwickelt wurde. Als Umgang mit Bestandsflächen gilt - Erhalt oder Weiterentwicklung bestehender Grün-, Platz- oder Verkehrsflächen, - Integration vorhandener Wege-, Platz- oder Freiraumstrukturen in die Planung. b) Punktevergabe nicht nachgewiesen 0 Punkte nachgewiesen 2 Punkte 5. Maximal zu erzielende Punkte Maximal zu erzielende Punktzahl pro Referenz 14 Punkte Maximal zu erzielende Punktzahl 28 Punkte 6. Losentscheid Sofern eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber auf 4 durch das vorgenannte Verfahren wegen Punktegleichheit nicht möglich ist, wird die Auswahl per Losentscheid getroffen. Sofern eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber auf vier nach vollständiger Anwendung der vorstehenden Auswahlkriterien aufgrund von Punktegleichheit nicht möglich ist, erfolgt die Auswahl unter den punktgleichen Bewerbern durch Losentscheid. Der Losentscheid wird transparent und dokumentiert durchgeführt.“

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

4–4 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 57 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 161.998 €
Median 253.716 €
Oberes Quartil 706.052 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 25.02.2026
CPV-Code 71420000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Laufzeit 01.06.2026 – 31.08.2030

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 193.885 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 90.561 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 35%

Preis-Kalkulator

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)