AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.07.2026 01:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/21244850/

Ersatzneubau Kita "Milenka" in Rohne - LV 4 - Metallbauarbeiten Fenster und Türen

Notice-ID: 21244850

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Schleife
Veröffentlicht
29.11.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Der Auftraggeber Gemeinde Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer Schl 12/2023 zu der am 14.11.2023 09:28 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 2851467) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Ersatzneubau Kita "Milenka" in Rohne" folgende Berichtigung bekannt: Es gab eine Bedenkenanzeige eines Bieters, zu Abweichungen zwischen dem übergebenen Metallbau Leistungsverzeichnis und der dazugehörigen GAEB - Datei. Es gab damit keine Übereinstimmung der ausgeschriebenen Leistungsinhalte bzw. der Leistungspositionen. Der Sachverhalt wurde vom zuständigen Planungsbüro geprüft. Leider hat der Bieter, der Differenzen zwischen der GAEB-Datei und der *.pdf festgestellt hat, recht. Es wurde die falsche Datei ausgelesen. Die richtige GAEB- und die PDF-Datei wurden am 29.11.2023 als Nachlieferung für alle Bieter neu eingestellt. Aufgrund dieser Tatsache und um allen Bietern gleiche Chancen im Verfahren einzuräumen, wird der Submissionstermin auf den 12.12.2023 um 10.00 Uhr verschoben. Fenster/ Türen (Metall),Pfosten-Riegel-Fassade,Sonnenschutzeinrichtungen (außen)

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).