AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neuanlage und Umgestaltung von 12 Amphibiengewässern mit dem Bagger, Ablagerung des Aushubs im Gewässerumfeld
Stammdaten
- Auftraggeber
- NABU Niedersachsen
- Veröffentlicht
- 26.01.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung (national)
- CPV-Code
- 45 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- VOB (Bauleistungen)
Beschreibung
Der NABU Niedersachsen e.V. beabsichtigt im Rahmen seines LIFE Projektes Auenamphibien (LIFE14/NAT/DE/000171) die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A für die Anlage von Kleingewässern für Amphibien. In den Jahren 2016 bis 2024 sollen insgesamt ca. 300 Kleingewässer in 11 Projektgebieten in Niedersachsen angelegt werden. Die Vergabe dieser Bauleistungen erfolgt über mehrere Ausschreibungsverfahren. Zum Angebot auffordernde und den Zuschlag erteilende Vergabestelle ist der Naturschutzbund Niedersachsen e.V.,Alleestraße 36, 30167 Hannover Fax: 0511-911 05 40 E- Mail: info@NABU-Niedersachsen.de Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Vergabenummer: AA C1-37 Art des Auftrages: Ausführung von Bauleistungen Ort der Ausführung: Gemarkung Sülfeld, Stadt Wolfsburg (detaillierte Informationen zu den Gebieten finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen) Übersicht über Art und Umfang der Leistungen: (detaillierte Informationen zu der Art und dem Umfang der Leistungen finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen) Gewerk: Tiefbauarbeiten Projektgebiet NABU 6, Ilkerbruch, Bauabschnitt 6 Neuanlagen und Umgestaltungen von 12 Amphibiengewässern in einer Größe von 470 bis 1.500 m² und einer Tiefe von 0,75 bis 1,3 m mit dem Bagger, Ablagerung des Aushubs im Gewässerumfeld. Vergabeunterlagen: Alle Informationen und die Vergabeunterlagen können unter www.life-auenamphibien.com abgerufen werden. Artenschutzmaßnahmen;Gewässeranlage;Amphibiengewässer;NABU;NABU Niedersachsen;Gemarkung Sülfeld;Wolfsburg;gefährdete Amphibienarten;Naturschutzgebiete;Amphibien;Gewässer;nabu;
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor