AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZM38V/documents) · Abgerufen am 18.09.2026 18:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/223910e9-16c4-4a93-bbe1-8d099bc22c7a/

RVM Heilbronn Neckarsulm Lph 5-9

Notice-ID: 223910e9-16c4-4a93-bbe1-8d099bc22c7a · Procedure-ID: 484f8818-2c43-442a-aae8-4e7c37d3df07

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
17.07.2026
Frist (Submission)
17.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71356400 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur Verbesserung der Mobilität in den verkehrlich bedeutsamen Regionen Baden-Württembergs führt das Ministerium für Verkehr unter seiner Federführung ein Regionales Verkehrsmanagement ein. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung zuständigkeits-, verkehrsträger- und gebietsübergreifender Verkehrssteuerungsmaßnahmen, um den Verkehr sicherer, nachhaltiger und leistungsfähiger zu gestalten. Die im Rahmen des Regionalen Verkehrsmanagements entwickelten Verkehrssteuerungsmaßnahmen sollen künftig durch die derzeit im Aufbau befindliche Verkehrsmanagementzentrale Baden-Württemberg (VMZ BW) betrieben und umgesetzt werden. Das Regionale Verkehrsmanagement bildet damit eine wesentliche fachliche Grundlage für den Betrieb der VMZ BW. Die Umsetzung regional abgestimmter Verkehrssteuerungsstrategien über die VMZ BW ist zugleich ein zentraler Baustein zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der bestehenden Verkehrsinfrastruktur, ohne dass hierfür zusätzliche bauliche Maßnahmen erforderlich sind. Die Einführung und der Betrieb der VMZ BW wurden vor diesem Hintergrund als gesetzliche Pflichtaufgabe des Ministeriums für Verkehr verankert. Regionales Verkehrsmanagement wird derzeit in folgenden Regionen umgesetzt bzw. vor-bereitet: - Stuttgart - Rhein-Neckar - Heilbronn Neckarsulm - Walldorf Wiesloch - Aalen Heidenheim - ab 2027: Mittelbaden Nachdem die Grundlagenplanung (Lph 1 - 3) für die Einführung des Regionalen Verkehrsmanagements im Großraum Heilbronn Neckarsulm weitestgehend abgeschlossen wurde (Restarbeiten bis zur Aufforderung zum Erstangebot am 28.08.2026 geplant), soll nun die nächste Projektphase ausgeschrieben und beauftragt werden. Das Vorhaben steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aufbau der VMZ BW. In der kommenden Projektphase sollen die bislang entwickelten Verkehrssteuerungsmaßnahmen weiter konkretisiert sowie die fachlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für deren spätere Umsetzung über die VMZ BW geschaffen werden. Die bislang erarbeiteten Verkehrssteuerungsmaßnahmen wurden in 19 Strategiesteckbriefen dokumentiert und gemeinsam mit einem Zielkonzept in einer Kooperationserklärung zusammengeführt. Die Unterzeichnung dieser Erklärung durch die Hausspitzen der zwölf beteiligten Partner erfolgte am 29. Juni 2026 im Rahmen der Vernetzungsveranstaltung der Mobilitätspakte im Haus der Architekten in Stuttgart. Weitere Informationen finden sich auf der Projekthomepage des Regionalen Verkehrsmanagements Heilbronn Neckarsulm. Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).