AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 20:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/22618102/

Addon ProducerIn Science & Culture Forum 2024

Notice-ID: 22618102

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Stammdaten

Auftraggeber
Falling Walls Foundation gGmbH
Veröffentlicht
27.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
50 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Kultur & Veranstaltungen

Beschreibung

Der Auftraggeber Falling Walls Foundation gGmbH, Kochstr. 6-7, 10969 Berlin, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer V-2024-0066 zu der am 02.08.2024 11:14 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3010517) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Addon ProducerIn Science & Culture Forum 2024" folgendes bekannt: Sehr geehrte Damen und Herren, das o.g. Vergabeverfahren ist gemäß Punkt R) der Bekanntmachung aufgehoben worden, weil alle eingegangenen Angebote die zur Verfügung stehenden Mittel erheblich überschreiten. R) FINANZIERUNGS-/AUFHEBUNGSVORBEHALT Dem Bieter ist bekannt, dass die Finanzierung der ausgeschriebenen Leistung über Zuwendungen erfolgt. Der Auftraggeber behält sich die Aufhebung der Ausschreibung für den Fall vor, dass er nicht wie angenommen über die Zuwendungen verfügen kann oder die Finanzierung aus anderen Gründen nicht gesichert ist. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung aufzuheben, wenn die angebotenen Preise die zur Verfügung stehenden Mittel überschreiten oder als unwirtschaftlich anzusehen sind. Es ist beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren/eine neue Öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Projektmanagement (außer im Bauwesen),Organisation von Veranstaltungen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).