AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 00:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/231d50f5-32e5-4e90-a085-5402c8e4dde3/

Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.07.2026 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens

Notice-ID: 231d50f5-32e5-4e90-a085-5402c8e4dde3 · Procedure-ID: c2ca73be-3458-4f62-b08a-d6834ffc7cb9

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
AOK NordWest, Hagen
Veröffentlicht
11.05.2026
Frist (Submission)
02.05.2028
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33600000 — Medizintechnik
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.

Lose

15 Lose (max. 15 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.06.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
24 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).