AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/231faf7e-5f55-40ec-a945-407cfa15c358) · Abgerufen am 26.08.2026 14:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/231faf7e-5f55-40ec-a945-407cfa15c358/

Teilprojekleitungsunterstützung AReS

Notice-ID: 231faf7e-5f55-40ec-a945-407cfa15c358 · Procedure-ID: e3192e00-c125-463d-9bfe-15bf2966a775

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Stammdaten

Auftraggeber
N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg
Veröffentlicht
27.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72220000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
220.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Mit der Ausgabe dieser Ausschreibungsunterlagen verfolgt die N-ERGIE das Ziel, geeignete externe Unterstützung für die anstehende Umsetzungsphase des Projekts AReS zu gewinnen. Diese Phase umfasst die Transformation der energiewirtschaftlichen Systeme für die Marktrollen Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreiber auf SAP S/4HANA. Dabei steht insbesondere die Leitung unterschiedlicher technischer und fachlicher Teilprojekte inklusive Steuerung von internen wie externen Projektbeteiligten sowie eine Qualitätssicherungsinstanz, um eine qualitativ hochwertige und effiziente Umsetzung sicherzustellen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
cervacon GmbH
Vertragsabschluss
07.01.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).