AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 03:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/23607954/

BV Sanierung Schwanenschlösschen Mittweida LV 316 - Fassadenverkleidung Anbau

Notice-ID: 23607954

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Mittweida
Veröffentlicht
25.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Nationale Ausschreibung nach VOB Vorinformation 1. Öffentlicher Auftraggeber Name und Anschrift: Stadtverwaltung Mittweida Rochlitzer Straße 3 09648 Mittweida Telefonnummer: +49 3727967-304 E-Mail: vergabestelle@mittweida.de Faxnummer: +49 3727967-181 Internet: 2. Vergabeverfahren Beschränkte Ausschreibung Rechtsrahmen: VOB 3. Auftragsgegenstand: BV Sanierung Schwanenschlösschen Mittweida LV 316 - Fassadenverkleidung Anbau 4. Ort der Ausführung 09648 Mittweida 5. Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: BV Sanierung Schwanenschlösschen Mittweida LV 316 - Fassadenverkleidung Anbau 85m² Trespafassade 2 Schiebetore 2 Lüftungsöffnungen 6. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Fertigstellung der Leistungen bis: 30.07.2025 Dauer der Leistung: 12.05.2025 - 30.07.2025 ggf. Beginn der Ausführung: 12.05.2025 7. Sonstiges: Die Vergabeunterlagen werden an bereits ausgewählte Firmen versandt. Diese Bekanntmachung wird auf Grund der Informationspflicht nach § 20 (4) VOB/A 2019 im Internetportal veröffentlicht. Wir bitten Sie von Bewerbungen abzusehen, denn es besteht kein Anspruch auf Zusendung der Unterlagen. Fassadensanierung/ Vollwärmeschutz,Fassadenbekleidung (außer Folierung)

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).