AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung eines ferngesteuerten Schlegelmähers
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Colditz
- Veröffentlicht
- 07.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung (national)
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- VOL (Lieferungen/DL)
Beschreibung
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Stadtverwaltung Colditz; Bereich/Abteilung: Fachbereich 4 Ordnung und Sicherheit; Straße, Hausnummer: Markt 1; Postleitzahl: 04680; Ort: Colditz; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 34381838-0; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur schriftlich abgegeben werden. d) Art und Umfang der Leistung: Lieferung von 1 Stück ferngesteuerter Schlegelmäher; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadt Colditz; Straße, Hausnummer: Wettiner Ring 14; Postleitzahl: 04680; Ort: Colditz; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: 17.06.2025; Ende: 17.07.2025 h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 08.05.2025, 11:00 Uhr; Bindefrist: 16.06.2025 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: VOL/B I l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: nicht angegeben m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Landtechnik
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor