AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E21395232) · Abgerufen am 01.09.2026 19:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/238bf2e6-7836-4e35-ae9e-4c9302407460/

Lieferung eines Kanalinspektionsfahrzeuges

Notice-ID: 238bf2e6-7836-4e35-ae9e-4c9302407460 · Procedure-ID: 17796fc6-5f36-440f-8a51-f5e4d36b678f

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Stammdaten

Auftraggeber
WVE GmbH Kaiserslautern, Kaiserslautern
Veröffentlicht
25.05.2024
Frist (Submission)
24.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144500 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

TV-Inspektionsfahrzeug zur Inspektion und Dokumentation des Kanalnetzes gemäß DIN EN 13508-2 in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 149 Teil 2. Mit dem TV-Inspektionsfahrzeug sollen alle nicht begehbaren Kanalprofile und Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich untersucht werden. Zusätzlich soll das Fahrzeug mit einer mobilen Schiebekamera zur Inspektion von Hausanschlussleitungen aus Gebäuden, die an das Fahrzeug angeschlossen und bedient werden kann, ausgestattet sein. Die Inspektion der Anschlussleitungen soll im Satelittenbetrieb über mechanischen Vorschub erfolgen.

Vertragslaufzeit

Beginn
16.12.2024
Ende
20.12.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).