AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 02:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/23973644/

Sportareal "Am Fastenberg" Errichtung einer Beschneiungsanlage im Bereich Roller- und Skatingbahn

Notice-ID: 23973644

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Johanngeorgenstadt
Veröffentlicht
12.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Der Auftraggeber Stadtverwaltung Johanngeorgenstadt, Eibenstocker Straße 67, 08349 Johanngeorgenstadt, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer 1-TBM3-2025 zu der am 10.03.2025 08:44 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3137824) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Sportareal "Am Fastenberg" Errichtung einer Beschneiungsanlage im Bereich Roller- und Skatingbahn" folgendes bekannt: Aufgrund der scheinbar unangemessenen hohen Angebotspreise ist eine Aufhebung des Verfahrens gem. § 17 Abs. 1 Pkt. 3 VOB/A i. V. m. § 16d VOB/A und § 5 SächsVergabeG geboten. Die eingegangenen Angebote liegen weit über der aktuell vorliegenden Kostenberechnung, die der Ausschreibung als Grundlage diente. Dem Auftraggeber stehen darüber hinaus keine weiteren Finanzmittel zur Verfügung, womit die Durchführung des Gesamtvorhabens nicht gesichert ist. Aufgrund dessen hat der Stadtrat mit Beschluss vom 05.06.2025 eine Aufhebung des Verfahrens beschlossen. Industrietechnische Anlagen/ Ausrüstung,Sportplätze/ Sportgeräte,Sporteinrichtungen/ Sportgeräte/ Freizeitartikel

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).