AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.07.2026 17:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/23b04ab5-a8ac-4dba-915e-e0c43de7f094/

Bahnhof und Verkehrsstation Fangschleuse Neubau Lärmschutzwand Str. 6153 km 30,4+58 bis km 30,5+53

Notice-ID: 23b04ab5-a8ac-4dba-915e-e0c43de7f094 · Procedure-ID: 42a3b791-1d5e-4c7b-957d-eb684ad34a17

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
09.02.2026
Frist (Submission)
07.11.2025
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
45223200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Bahnhof und Verkehrsstation Fangschleuse Neubau Lärmschutzwand Str. 6153 km 30,4+58 bis km 30,5+53 Lage der LSW: bahnlinks neben Rangiergleis/Überholgleis 37 Bereich der LSW: km 30,4+58 bis km 30,5+53 (bezogen auf Kilometrierungsachse) Gesamtlänge der LSW: 95m (bezogen auf die Bahn-km) Höhe der LSW über SO: größer gleich 3,00 m über SO (bezogen auf die nicht überhöhte Schiene) Abstand: größer gleich 4,10 m (Gleisachse 37 zu VK LSW) unter Beachtung der geplanten bahntechnischen Ausrüstung und Ausstattung Art der Wandelemente: Alu-Elemente Gründungen: Stahlrohrgründung mittels erschütterungsarmem Drehbohrverfahren

Vertragslaufzeit

Beginn
15.01.2026
Ende
30.06.2027

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertragsabschluss
15.12.2025 (38 Tage nach Frist)
Zuschlagsentscheidung
03.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).