AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.05.2026 00:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/23f68c8e-4308-42de-b64a-8b00e4f9dfd3/

Jobcenter KoBa Landkreis Harz - Maßnahme "PINA - Praxisorientierte Integration von Alleinerziehenden

Notice-ID: 23f68c8e-4308-42de-b64a-8b00e4f9dfd3 · Procedure-ID: 85ef1f3b-d527-47e4-a5a8-1ba60d6222e6

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Harz - Vergabestelle, Halberstadt
Veröffentlicht
20.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III hier: „PINA Praxisorientierte Integration von Alleinerziehenden“ Die Maßnahme richtet sich als spezielles Angebot an Alleinerziehende und soll sowohl eine umfangreiche Stabilisierung als auch Motivierung der teilnehmenden Personen herbeiführen. Dies soll unter anderem mithilfe einer weitreichenden Kompetenzfeststellung, einer Analyse der vorliegenden Betreuungssituation und einer Entwicklung realistischer Arbeitszeitmodelle erreicht werden. Darüber hinaus ist eine Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation und des einzelfallspezifischen Zeitmanagements anzustreben. Eine Erreichung der gesetzten Zielstellung soll unter Einbeziehung einer sowohl sinnstiftenden als auch nachhaltigen Projektarbeit erfolgen. Schlussendlich soll so eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt bewirkt oder zumindest eine Teilnahme an einer weiterführenden Maßnahme der „Kommunalen Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz“ (KoBa Harz) bewirkt werden.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).