AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 03:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/242c6ce7-3af6-42e6-8db6-5014c937ffe1/

Verlängerung und Neuanschaffung von Lizenzen des Herstellers Smartbear (ReadyAPI)

Notice-ID: 242c6ce7-3af6-42e6-8db6-5014c937ffe1 · Procedure-ID: 05dc07f6-b9a4-4987-9a90-7735663d17b2

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Stammdaten

Auftraggeber
Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
Veröffentlicht
04.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
388.090 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Folgende Lizenzen stehen zur Verlängerung an: • RALS-FL-00179287 (1 x ReadyAPI Performance floating User) • RAFU-FX-00179283 (30 x ReadyAPI Test named User) • RAFU-FL-00179285 (14 x ReadyAPI Test floating User) • RSLS-FX-00179286 (4 x Bundle aus ReadyAPI Test, Performance und Virtualization named User) Die bisherigen Lizenzen enden allesamt am 23.05.2024. Die Verlängerung ist für 3 Jahre durchzuführen, somit ergibt sich die erforderliche Lizenzlaufzeit die Verlängerung der Lizenzen sowie der neuen Lizenzen vom 24.05.2024 bis zum 23.05.2027. Darüber hinaus werden zusätzliche Lizenzen benötigt: • 10 x ReadyAPI Test named User • 2 x ReadyAPI Test floating User Lizenzlaufzeit 24.05.2024 bis zum 23.05.2027

Vertragslaufzeit

Beginn
24.05.2024
Ende
25.05.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
megasoft IT GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
23.04.2024
Zuschlagsentscheidung
15.04.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).