AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.05.2026 20:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24565488/

Sanierung Fußboden im Feuerwehrgerätehaus OT Rackel

Notice-ID: 24565488

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeindeverwaltung Malschwitz
Veröffentlicht
23.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltung Malschwitz; Bereich/Abteilung: Infrastrukturamt; Straße, Hausnummer: Dorfplatz 26; Postleitzahl: 02694; Ort: Malschwitz; Land: DE; Telefon: +49 35932-37728; Fax: +49 35932-30923; Internet-Adresse: www.malschwitz.de; E-Mail: infrastrukturamt@malschwitz.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur schriftlich abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Rohbauarbeiten mit Stahlbeton und Fliesenarbeiten e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr OT Rackel; Straße, Hausnummer: Rackeler Dorfstraße 44; Postleitzahl: 02694; Ort: Malschwitz OT Rackel; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Abbrucharbeiten, Abdichtungsarbeiten, Herstellung neuer Fußboden inkl. Unterbau, Putz - und Stuckarbeiten (Innenwand + Außenwand), Arbeiten am Entwässerungsnetz, Pflasterarbeiten g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 02.03.2026, Ende: 30.04.2026 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind. k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Entfällt, da die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3275367/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 07.11.2025, 10:00 Uhr; Bindefrist: 28.11.2025 p) Angebote sind schriftlich (Papierform) zu richten an: siehe Buchstabe a). q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis. Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich günstigste. s) Eröffnungstermin: Datum: 07.11.2025, 10:00 Uhr; Ort: Gemeindeverwaltung Malschwitz, Dorfplatz 26 in 02694 Malschwitz; EG Besprechungsraum; Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte t) Sicherheiten: nicht angegeben u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Abschlagszahlungen werden nach § 16 Abs. 1 VOB/B gewährt. Sie sind innerhalb von 21 Kalendertagen nach Zugang einer prüfbaren Abschlagsrechnung fällig. Die Schlusszahlung erfolgt nach § 16 Abs. 3 VOB/B. Die Schlussrechnung wird fällig, wenn sie prüfbar ist und der Auftraggeber diese geprüft und festgestellt hat, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der prüfbaren Schlussrechnung. v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: nicht angegeben w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) Eignungsnachweis (z.Bsp. PQ) x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Bautzen; Bereich/Abteilung: Rechts- und Kommunalaufsicht; Straße, Hausnummer: Bahnhofstraße 9; Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: DE Baumeisterarbeiten,Abbruch/ Rückbau,Putz,Bauwerksabdichtung,Straßenpflaster,Entwässerungskanäle

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).