AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.04.2026 17:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24615474/

RLT

Notice-ID: 24615474

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Stammdaten

Auftraggeber
Max-Planck-Gesellschaft Abt.III
Veröffentlicht
04.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
45331210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Im Zuge der Sanierung der genannten Volumenstromregler für Bauteil 1-3 ist eine Erneuerung von defekten Volumenstromreglern vorgesehen. Ziel der Leistungen ist es, die gesamten erforderlichen Leistungen zur Aufrechterhaltungund Verbesserung der Luftverhältnisse in den Laboren und Abzügen zukunftsfähig zu sanieren. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.Bitte beachten Sie dazu auch Ziffer 10.4 ff der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) der MPG. Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 22.10.2025 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 180 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist. (5 Arbeitstagen/ Woche) RLT

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).