AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 09:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24645416/

Übersetzung in Leichte Sprache mit Prüfung durch Geschulte Prüfer*innen mit Lernschwierigkeiten

Notice-ID: 24645416

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Weibernetz e.V. Projekt Politische Interessenvertretung
Veröffentlicht
12.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Aufruf zum Wettbewerb (national)
CPV-Code
79540000-1 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Wir benötigen für div. Print- und Onlinemedien Übersetzungen unserer Texte in Leichte Sprache Es handelt sich um 2 Broschüren und 4 Artikel. Vergabevoraussetzung: • Die übersetzten Texte in Leichter Sprache müssen von geschulten Prüfer*innen mit Lernschwierigkeiten geprüft werden. • Für die Bebilderung sollen ausschließlich Bilder der Grafikerin Reinhild Kassing verwendet werden. Art und Umfang der Texte: • Broschüre „Lücken im Gewaltschutz schließen“, ca. 14.000 Zeichen • Handreichung „Umsetzung des Gewalthilfegesetzes“, ca. 14.000 Zeichen • Portrait von Ethel Smyth, Text einkürzen und ca. 4.500 Zeichen übersetzen • Artikel über Mehrfachdiskriminierungen, Text einkürzen und ca. 3.500 Zeichen übersetzen • Artikel „Gesundheitsversorgung“, Text einkürzen und ca. 3.500 Zeichen übersetzen • Artikel „junge Frauen mit Behinderung“, Text einkürzen und ca. 3.500 Zeichen übersetzen Informationen zu unserer Arbeit und damit auch zur Art unserer Texte finden Sie auf unserer Webseite: www.weibernetz.de Leichte Sprache

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).