AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 14:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24707382/

Reinigung der 4 Liegenschaften des Jobcenters Waldeck-Frankenberg

Notice-ID: 24707382

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Stammdaten

Auftraggeber
Jobcenter Waldeck-Frankenberg
Veröffentlicht
27.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (national)
CPV-Code
50 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik

Beschreibung

Der Auftraggeber Jobcenter Waldeck-Frankenberg, Medebacher Landstraße 30, 34497 Korbach, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer 840.01.25 folgendes bekannt: Mitteilung über Aufhebung gem. § 46 Abs. 1 Satz 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Sehr geehrte Damen und Herren, das o. a. Vergabeverfahren wurde gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) aufgehoben, da kein Teilnahmeantrag oder Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht. Für die von der Aufhebung betroffene ausgeschriebene Leistung wird kein erneutes Vergabeverfahren eingeleitet, weil gem. § 8 Abs. 4 Nr. 4 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nach Aufhebung einer Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht. Für Ihre Bemühungen möchte ich Ihnen danken und würde mich freuen, wenn Sie auch weiterhin Interesse an Vergabeverfahren des Jobcenters Waldeck-Frankenberg zeigen. Hinweis: Sofern Sie eine Mitteilung nach § 46 Abs. 1 Satz 3 UVgO über zusätzliche Angaben bei Nichtberücksichtigung Ihres Angebotes beantragt haben, entfällt diese auf Grund der Aufhebung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stefan Benedix Unterhaltsreinigung,Glasreinigung

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).