AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 06:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/24725028/

Stromliefervertrag für Gästewohnungen des Universitätsklinikums Halle (Saale)

Notice-ID: 24725028

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Halle (Saale)
Veröffentlicht
02.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Vergabeverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb (national)
Branche
Energie & Umwelt

Beschreibung

1. Allgemeine Informationen: Titel: Stromliefervertrag für Gästewohnungen des Universitätsklinikums Halle (Saale); Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: ja 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Universitätsklinikum Halle (Saale); Straße, Hausnummer: Ernst-Grube-Straße 40; PLZ: 06120; Ort: Halle (Saale); Land: Deutschland 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb - UVgO 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Lieferung von Strom/elektrischer Energie für 1 Jahr 5. Ausführungsort: PLZ: 06120; Ort: Halle (Saale); Land: Deutschland 6. Art und Umfang der Leistung: CPV-Code: 09310000-5; Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Strom, elektrische Energie 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: 01.01.2026 - 31.12.2026 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Der Teilnehmerkreis steht noch nicht abschließend fest. Eine Bewerbung ist möglich, es besteht jedoch kein Anspruch auf Teilnahme.; Bei Interesse bitte folgende Stelle kontaktieren: Kathrin Skorupa E-Mail: kathrin.skorupa@uk-halle.de; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 09.12.2025 9. Dokumente: - Stromversorgung

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).